Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ab vollendetem 18. Lebensjahr erwerben.
Im schriftlichen Antrag sind entsprechende Angaben zur eigenen Person
und über den auszubildenden Hund erforderlich.
Als jugentliche Mitglieder können Minderjährige ab vollendetem 10. Lebensjahr aufgenommen werden. Bei minderjährigen Aufnahmebewerbern muß dem Gesuch die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.
Entsprechende Formulare sind beim Vorstand erhältlich oder als PDF-Datei
hier zum herunterladen.
Beitrag für 2014: 25,- Euro
Aufnahmegebühr: 5,- Euro
Bitte überweisen an:
Hundesportverein Harzg.e.V.
Harzer Volksbank Wernigerode
IBAN:DE78 8006 3508 2502 5538 00
BIC: GENODEF1QLB
Im Kalenderjahr kann jedes Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag mit 2 freiwilligen Arbeitsstunden um bis zu 10,- € ermäßigen. Weitere freiwillige Arbeitsstunden sind natürlich erwünscht.
Die Höhe des Mitgliedbeitrags und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Die entsprechenden Beiträge sind am 1. März jeden Jahres ohne Aufforderung fällig.
Weitere Einzelheiten sind in der Vereinssatzung enthalten.
Begleithundeprüfung
Jedem Mitglied und seinem Vierbeiner wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Begleithundeprüfung abzulegen.
Die Bedingungen sowie die Prüfungsordnung könnt Ihr hier als PDF-Datei
herunterladen.