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Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ab vollendetem 18. Lebensjahr erwerben.
Im schriftlichen Antrag sind entsprechende Angaben zur eigenen Person und über den auszubildenden Hund erforderlich.
Als jugentliche Mitglieder können Minderjährige ab vollendetem 10. Lebensjahr aufgenommen werden. Bei minderjährigen Aufnahmebewerbern muß dem Gesuch die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden.

Entsprechende Formulare sind beim Vorstand erhältlich oder als PDF-Datei hier zum herunterladen.

Beitrag für 2024: 40,- Euro

Aufnahmegebühr: 5,- Euro

Bitte überweisen an:

Hundesportverein Harzg.e.V.
Harzer Volksbank Wernigerode
IBAN:DE78 8006 3508 2502 5538 00
BIC: GENODEF1QLB

Jedes Mitglied hat 10 Arbeitsstunden im Rahmen der Arbeitseinsätze zu leisten.
Die Höhe des Mitgliedbeitrags und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Die entsprechenden Beiträge sind am 1. März jeden Jahres ohne Aufforderung fällig.

Weitere Einzelheiten sind in der Vereinssatzung enthalten.

Begleithundeprüfung

Jedem Mitglied und seinem Vierbeiner wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Begleithundeprüfung abzulegen. Die Bedingungen sowie die Prüfungsordnung könnt Ihr hier als PDF-Datei herunterladen.