Unser Vereinsleben
Mitgliedschaft
Geschichte
Kontakt
|
MitgliedschaftDie ordentliche Mitgliedschaft kann jede nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ab vollendetem 18. Lebensjahr erwerben.
Im schriftlichen Antrag sind entsprechende Angaben zur eigenen Person und über den auszubildenden Hund erforderlich. Als jugentliche Mitglieder können Minderjährige ab vollendetem 10. Lebensjahr aufgenommen werden. Bei minderjährigen Aufnahmebewerbern muß dem Gesuch die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden. Entsprechende Formulare sind beim Vorstand erhältlich oder als PDF-Datei hier zum herunterladen. Beitrag für 2024: 40,- Euro
|